Brandschutzkonzept – eine kurze Definition
Vorstufe und Grundlage zur Brandschutzordnung
beschreibt das Brandschutzkonzept die
bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes
und beinhaltet
alle brandschutztechnischen Maßnahmen
für das Objekts, die den Ausbruch und die Verbreitung von Bränden verhindern und die Rettung von Personen im Falle eines Brandes ermöglichen.
Einfach gesagt ist ein solches Konzept eine
Sammlung von Maßnahmen, die Brände verhindern und im Ernstfall Schäden gering halten
. Dabei ist wichtig, dass das Brandschutzkonzept
individuell auf das jeweilige Gebäude und dessen Nutzung abgestimmt
ist, damit die zu treffenden Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung zeigen.
Ist die Erstellung eines Brandschutzkonzepts verpflichtend?
Grundsätzlich erforderlich sind Brandschutzkonzepte
bei Sonderbauten oder wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll.
Dazu gehören z.b. alle Hochhäuser, Krankenhäuser, aber auch Mehrzweckhallen oder Bürogebäude mit einer bestimmten Mindestfläche. Ob ein Brandschutzkonzept ansonsten für andere Gebäude rechtlich zwingend ist,
hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab
. Außerdem können auch
Versicherungen
ein Brandschutzkonzept verlangen.
In der
Musterbauordnung § 2 MBO Bundesrecht
sind die Gebäudearten, die ein Brandschutzkonzept benötigen, beschrieben. Sonderbauwerke müssen mindestens einen der genannten Tatbestände erfüllen. Ohne ein Brandschutzkonzept erhalten diese besonderen Bauten keine Baugenehmigung. Für einen
Neubau
ist es zwingend notwendig, sobald eine genehmigungsrelevante Umnutzung oder eine Umbaumaßnahme geplant ist. Außerdem muss ein Brandschutzkonzept bei Neubauten bereits vor Baubeginn vorliegen.
Beispielhafter Aufbau eines Brandschutzkonzepts
In der Regel enthält ein Brandschutzkonzept folgende Punkte:
Eine
Gebäudebeschreibung
wird angefertigt, in der Maße und die verwendeten Materialien aufgeführt sind. Ebenso gibt die Beschreibung Auskunft über den Nutzungszweck
Dazu kommt die
baurechtliche Einordnung
, in der genehmigungspflichtige Abweichungen dokumentiert sind
Sowie die baulichen, Anlagetechnischen und organisatorischen
Brandschutzmaßnahmen
Insgesamt ist es wichtig, dass das Konzept und die darin beschriebenen Mittel
vollständig und widerspruchsfrei
sind. Ebenfalls muss nachgewiesen werden, dass jede einzelne Maßnahme zum
Erreichen der Schutzziele
wirksam beiträgt. Die genauen Inhalte unterscheiden sich je nach länderspezifischen Vorgaben.
Wer ein Brandschutzkonzept erstellen darf
Zuständig für die Anfertigung des Konzepts sind sogenannter
Fachplaner:innen
. Wer genau als Fachplaner:in gilt, ist
vom jeweiligen Bundesland abhängig
. Sie müssen aber neben einer bestimmten Ausbildung
praktische Erfahrung im Brandschutz
nachweisen. Dementsprechend können Brandschutzfachingenieur:innen, Feuerwehrkräfte mit höherem Dienstgrad oder (Bau-)Ingenieur:innen als Fachplaner:innen Brandschutzkonzepte entwickeln und bei der Baubehörde einreichen.
Die Qualität
des erstellten Konzeptes hängt maßgeblich von der
Qualifikation der Ersteller:innen
ab. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld auf Eignung achten.
Warum Schulungen so wichtig sind
Das Brandschutzkonzept trägt natürlich zur Arbeitssicherheit bei. Das Konzept allein ist aber nur die halbe Miete. Wenn es nicht umgesetzt wird, nützt es niemandem. Eine
richtige Umsetzung und genaue Einhaltung
der niedergeschriebenen Maßnahmen muss erfolgen. Denn stellt sich im Nach